TEIL III |
PROBENNAHMEVORSCHRIFTEN |
VA – P 030A |
Verfahrensanweisung für die Probennahme |
| VA – P 0301 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Waren für die Untersuchung auf lebensmittelrechtliche Kriterien |
VA – P 0302 |
Verfahrensanweisung für die Probennahme von Waren (Gemüse) für die Untersuchung auf Nitrat |
| VA – P 0307 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Waren für die Untersuchung auf Schädlingsbekämpfungsmittelrückstände |
| VA – P 0308 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Waren für die mikrobiologische Untersuchung von Milch und Milchprodukten |
| VA – P 0309 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Kondensmilch und Milchpulverarten für die Untersuchung auf Trockenmasse, Wassergehalt, Fett, Saccharose, Milchsäure und Lactate und Phosphatase-Aktivität |
| VA – P 0310 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Nährkaseinen und Nährkaseinaten für die Untersuchung auf Wassergehalt, Eiweißgehalt, titrierbare Säuren, Aschegehalt und pH-Wert |
| VA – P 0311 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Speiseeis für die Untersuchung auf chemische und mikrobiologische Kriterien |
| VA – P 0312 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Fleisch und Fleischwaren für die Untersuchung auf chemische und mikrobiologische Kriterien |
| VA – P 0313 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Geflügel für die Untersuchung auf Salmonellen |
| VA – P 0314 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Fischen, Krebsen und Weichtieren für die Untersuchung auf chemische und mikrobiologische Kriterien |
| VA – P 0315 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Eiprodukten für die Untersuchung auf chemische und mikrobiologische Kriterien |
| VA – P 0316 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von getrockneten Eierteigwaren für die Untersuchung auf Salmonellen und Staphylokokken |
| VA – P 0317 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Gewürzen für die Untersuchung auf mikrobiologische Kriterien |
| VA – P 0318 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Waren für die Untersuchung auf Radioaktivität |
| VA – P 0319 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Waren für die Untersuchung auf GVO (gentechnisch veränderte Organismen) |
| VA – P 0320 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Waren für die Untersuchung auf Blei, Cadmium, Quecksilber, Zinn und 3-MCPD |
| VA – P 0321 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Bier und alkoholfreien Getränken aus Schankanlagen |
| VA – P 0322 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Wasser |
| VA – P 0323 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Waren für die Untersuchung auf Dioxine und dioxinähnliche PCB |
| VA – P 0324 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Waren für die Untersuchung auf Benzo(a)pyren-Gehalt |
| VA – P 0325 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von festen Apfelerzeugnissen und Apfelsaft sowie festen Apfelerzeugnissen für Säuglinge und Kleinkinder für die Untersuchung auf Mykotoxine |
| VA – P 0326 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Fruchtsäften einschließlich Traubensaft, Traubenmost, Apfelwein und Wein für die Untersuchung auf Mykotoxine |
| VA – P 0327 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Gewürzen für die Untersuchung auf Mykotoxine |
| VA – P 0328 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Milch und Milcherzeugnissen, Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung einschließlich Säuglingsmilch und Folgemilch für die Untersuchung auf Mykotoxine |
| VA – P 0329 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Säuglingsnahrung und Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder für die Untersuchung auf Mykotoxine |
| VA – P 0330 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Getreide und Getreideerzeugnissen für die Untersuchung auf Mykotoxine |
| VA – P 0331 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von getrockneten Feigen, Erdnüssen und Nüssen für die Untersuchung auf Mykotoxine |
| VA – P 0332 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Kaffee und Kaffeeerzeugnissen für die Untersuchung auf Mykotoxine |
| VA – P 0333 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Trockenobst einschließlich getrockneten Weintrauben und daraus gewonnenen Erzeugnissen, ausgenommen getrocknete Feigen, für die Untersuchung auf Mykotoxine |
| VA – P 0334 | Verfahrensanweisung für die Probennahme von Lebensmittelkontaktmaterialien |
